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Impressum
Stephan Tüngler
Hohenzollernring 38
22763 Hamburg, Deutschland
fon +49 (0)40 43.27.07.66
mobil +49 (0)172 41.59.77.7
Stephan Tüngler (nachfolgend Fotograf genannt) - Allgemeine Geschäftsbedingungen und Website Nutzungsbedingungen
Bitte lesen Sie sich diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Durch Auswählen des „Ich akzeptiere“ –Kästchens
und/oder die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen und Reglungen einverstanden. Wenn Sie mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind, nutzen Sie diese
Website nicht.
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom
Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Im Fall von Auftragsarbeiten gelten die AGB als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw.
des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des
Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
6. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und
juristisch am nächsten kommt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
II. Online-Archiv Nutzungsbedingungen (das Online-Archiv wird momentan überarbeitet)
Registrierung und Konto
9. Die Nutzung des online-Archivs in vollem Funktionsumfang, setzt Ihre Anmeldung voraus. Lizenznehmer müssen
angemeldet sein und verfügen damit über ein Kundenkonto.
10. Der Service steht nur gewerblichen Nutzern zur Verfügung. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht
anmelden.
11. Die Anmeldung darf nur von einer einzelnen, vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden,
die namentlich genannt werden muss.
12. Die bei der Anmeldung abgefragten Personen- und Adressdaten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern
sich die Daten nach der Anmeldung, sind Sie verpflichtet, die Angaben in Ihrem Konto umgehend zu korrigieren. Sie erklären sich einverstanden, die Sicherheit Ihrer Zugangsdaten zu wahren und den Fotografen
unverzüglich über jede nicht genehmigte Nutzung Ihres Kontos oder andere Sicherheitsverletzungen zu informieren. Sie tragen die Verantwortung für jegliche Aktivitäten, die über Ihr Konto abgewickelt werden.
Nutzung des online-Archivs, Erwerb von Nutzungsrechten und Kosten
13. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht
exklusiv. Anderweitige Nutzungsrechtevereinbarungen müssen individuell mit dem Fotografen ausgehandelt werden.
14. Lizenznehmer sind verpflichtet, bei der Nutzung des online-Angebotes geltende Gesetze zu befolgen. Es liegt
in der eigenen Verantwortung jeden Lizenznehmers sicherzustellen, dass Medien bzw. deren Verwendung rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
15. Lizenznehmer sind verpflichtet, die Beschriftung in der Detailansicht jeden Datensatzes vor der Lizenzierung
hinsichtlich der Verwendbarkeit für den jeweiligen Nutzungsbereich zu prüfen und die Angaben zu beachten. Insbesondere gilt dies für Angaben zu Releases und Vorgaben, die einen Datensatz z.B. für werbliche
Verwendung ausschließen. Lizenznehmer erklärt sich bereit, für die jeweilige Verwendung fehlende Releases selbst einzuholen. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf Rechte Dritter (z.B. abgebildete Kunstwerke;
NBA-Motive oder andere Markenrechte; Verwendung von Bildern im medizinischen Bereich auch wenn das Bild Model-Released ist; etc.)
16. Veränderungen oder Verfälschungen von Daten, sei es durch Manipulation oder inhaltlich falsche Darstellung,
die zur Herabwürdigung dargestellter oder zitierter Personen führen, sind unzulässig. Lizenznehmer, die solche Verfälschungen vornehmen machen sich schadensersatzpflichtig. Lizenznehmer, die eine solche Verfälschung
verantworten, müssen den Fotografen von jeglichen Ersatzansprüchen durch Dritte freihalten.
17. Jede Nutzung der angebotenen Daten ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung der bereitgestellten
Daten als Vorlagen oder zu Layoutzwecken. Honorare sind vor der Verwendung zu vereinbaren, sei es durch Bestellung über das online-Archiv oder in direktem Kontakt mit dem Fotografen.
18. Entsprechen die Angaben des Lizenznehmers nicht der tatsächlichen Nutzungsart, gilt die Nutzungslizenz als
nicht erteilt.
19. Unberechtigte Verwendung bereitgestellter Daten durch Teilnehmer, berechtigt den Fotografen zu
Schadensersatzansprüchen. Der Fotograf kann bei unberechtigter Verwendung dem Nutzer ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Honorars in Rechnung stellen.
20. Der Fotograf hat einen Anspruch auf Namensnennung am Werk, mindestens aber in einem eindeutig zuzuordnenden
Nachweis. Eine Unterlassung der Namensnennung ohne entsprechende Absprache, kann der Lizenzgeber in Höhe von 100% des jeweiligen Nutzungshonorars in Rechnung stellen.
21. Der Fotograf erhebt keine Gebühren von Lizenznehmern für die Nutzung der Suche und des Kundenkontos inklusive
der Downloads. Lizenznehmern entstehen Kosten durch den Erwerb von Nutzungsrechten. Die Nettohonorare für Nutzungslizenzen können durch Lizenznehmer online berechnet werden. Lizenznehmer erhalten zur Bestellung
einen Lieferschein, der das Nettohonorar (ohne Mehrwertsteuer) in Euro beinhaltet. Die Rechnungstellung erfolgt durch den Fotografen zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Fotograf ist berechtigt, Versandkosten für
postalischen Rechnungs- oder Datenversand in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug des Lizenznehmers ist der Fotograf dazu berechtigt, Stornierungs- oder Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
22. Ändern sich nachträglich Verwendungsbereich oder andere Nutzungsdetails, ist Lizenznehmer verpflichtet, dies
dem Fotografen umgehend mitzuteilen. Der Fotograf ist in dem Fall berechtigt, das Honorar neu zu berechnen. Bei weitreichenden Änderungen der Nutzung, insbesondere des Verwendungsbereiches, ist die schriftliche
Genhmigung des Fotografen vor der Verwendung abzuwarten. Ändern sich nur geringfügige Details, wie Abbildungsgröße oder Gesamtauflage, muss die Genehmigung nicht abgewartet werden, aber die Mitteilungsplicht
gegenüber dem Fotografen besteht in jedem Fall.
23. Die Rechnungslegung erfolgt wahlweise durch Bereitstellung oder postalischer Zustellung. Für postalische
Zustellung fällt eine Versandpauschale an.. Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug und ohne Übernahme von etwaigen Gebühren für
Zahlungsabwicklungen durch den Fotografen zu entrichten. Lizenznehmer kommen ohne weitere Mahnung nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug
24. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer. Die zum Zeitpunkt der
Lieferung und/oder Leistung gültige Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
25. Die Preise verstehen sich in der Währung Euro (€).
26. Skonti werden nicht gewährt.
27. Reklamationen durch Lizenznehmer, die bestellte Daten betreffen, sind innerhalb von drei Werktagen
schriftlich dem Fotografen mitzuteilen. Stornierungen von Bestellungen müssen innerhalb von 10 Tagen in Schriftform an den Fotografen erfolgen. Bereits bezahlte Honorare werden nicht zurückerstattet.
28. Gelieferte Daten bleiben stets Eigentum des Fotografen. Die Daten werden dem Lizenznehmer durch diesen nur
vorübergehend im Rahmen der erworbenen Nutzungsrechte zur Verfügung gestellt. Die Daten müssen nach Ablauf der Nutzungsdauer/des Nutzungsrechts gelöscht werden.
29. Die Weitergabe der Daten oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet.
Sperrung und Kündigung
30. Der Fotograf kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein
Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt - bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt der Fotograf die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers.
* Löschen oder Sperren von Daten * Verwarnung von Teilnehmern * Vorläufige Sperrung von Kundenkonten * Endgültige Sperrung von Kundenkonten
Der Fotograf kann eine endgültige Sperrung eines Kundenkontos vornehmen, wenn der Kunde: * gegen diese AGB verstößt. * falsche Kontaktdaten angegeben hat.
* sein Konto ohne schriftliche Absprache mit dem Fotografen überträgt * dem Fotografen in erheblichem Maße schädigt. Nachdem ein Kunde endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des
gesperrten Kundenkontos.
31. Kunden, die für Mitarbeiter ein Konto im online-Archiv einrichten oder einrichten lassen, sind verpflichtet,
den Fotografen umgehend zu informieren, falls der Mitarbeiter nicht mehr vertretungs- oder bestellberechtigt sein sollte oder selbst geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dem Mitarbeiter den Zugang zu dem Konto zu
sperren. Dazu kann der Kunde entweder selbst die Zugangsdaten ändern oder den Fotografen mit der Sperrung des betroffenen Kontos beauftragen.
32. Der Fotograf behält sich vor, für Löschung oder Sperrung von Kundenkonten oder Daten wegen Verstoßes gegen
diese AGB oder Rechte Dritter eine Aufwandpauschale zu berechnen.
Haftung und Gewährleistung
33. Der Fotograf versichert, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der von ihm eingestellten Daten nicht
gegen deutsche Rechte bzw. sein Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken- und Wettbewerbsrecht verstoßen und darüber hinaus auch nicht rassistische, radikale oder pornographische
Darstellungen aufweisen.
34. Die Kunden erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Nutzung des online-Archivs ausschließlich
auf eigene Gefahr erfolgt.
35. Der Fotograf haftet ausschließlich für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig
oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
36. Zeitweilige Störungen der Internetdienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt einschließlich
behördlicher Anordnungen, technischer Änderungen an den Anlagen vom Fotografen oder wegen Wartungsarbeiten für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Internetdienstes erforderlich sind, ergeben. Der
Fotograf wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen.
III. Geschäftsbedingungen für Auftragsarbeiten und sonstige Dienstleistungen
Überlassenes Bildmaterial
37. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in
welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
38. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
39. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu
vergüten sind.
40. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
41. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu
geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
42. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials
betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
Nutzungsrechte
43. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
44. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen
gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
45. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu
dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall
ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
46. Jede über Ziffer 45 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung
ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten,
bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B.
magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des
Bildmaterials gem. Ziff. 45 AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die
zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
47. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
48. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch
nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
49. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
Haftung
50. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es
sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei
Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Honorare
51. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils
aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
52. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar
auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
53. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
54. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro
Aufnahme an.
55. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
Rückgabe des Bildmaterials
56. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
57. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum
Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist
vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
58. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
59. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
60. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
61. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.56.
bis 57. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
* € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
* € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
62. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass
der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
* € 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
* € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
* € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
* € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren
Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
63. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches
Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
64. Durch die in Ziffer 61. und 62. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
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